Sie wissen von einem Haus, einer Wohnung oder einem Grundstück, das im Barnim oder in Oberhavel verkauft werden soll? Geben Sie uns den Tipp. Kommt der Verkauf zustande, erhalten Sie eine Tippgeberprovision von bis zu 3.000 Euro.
Senden Sie uns Ihren Tipp schriftlich über das Formular oder per E-Mail. Wenn Sie uns lieber anrufen, bestätigen Sie den Tipp danach kurz schriftlich. Wichtig: Der Eigentümer muss damit einverstanden sein, dass wir ihn kontaktieren.

Wir prüfen, ob uns Eigentümer und Immobilie noch nicht bekannt sind, und bestätigen Ihnen den Tipp in einer Tippgebervereinbarung. Erst danach sprechen wir den Eigentümer an.

Mit Einverständnis des Eigentümers bewerten wir die Immobilie, vermarkten sie und begleiten den Verkauf bis zum Notartermin. Sie müssen dafür nichts weiter tun.

Nach dem Notartermin und dem Eingang unserer Courtage überweisen wir Ihnen Ihre Tippgeberprovision auf Ihr Konto, je nach Kaufpreis zwischen 500 und 3.000 Euro.


Video und Stimme KI-generiert
Ihre Tippgeberprovision richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und liegt zwischen 500 und 3.000 Euro. Geben Sie den voraussichtlichen Verkaufspreis ein und sehen Sie sofort, mit welchem Betrag Sie rechnen können.
Ein typisches Beispiel aus dem Barnim: Ein Einfamilienhaus wird für 400.000 Euro verkauft. Ihre Tippgeberprovision beträgt dann 1.000 Euro. Ausgezahlt wird nach dem Notartermin, sobald die Courtage bei uns eingegangen ist.
Ihre Tippgeberprovision
1.000 €
*Feste Tippgeberprovision je Preisstufe. Maßgeblich ist der notarielle Kaufpreis. Auszahlung nach dem Notartermin.
Jetzt Tipp abgebenHinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und kurz, um welche Immobilie es geht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Vielen Dank! Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
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Immobilienmakler in Berlin und Brandenburg mit Fokus auf Wohnimmobilien. Ich arbeite strukturiert, transparent und ohne unnötigen Druck. Mein Anspruch ist, dass Sie jederzeit verstehen, welche Optionen Sie haben und welche Schritte zum besten Ergebnis führen.
Die Tippgeberprovision richtet sich nach dem notariellen Kaufpreis der Immobilie. Bis 200.000 Euro erhalten Sie 500 Euro, von 200.001 bis 300.000 Euro 750 Euro, von 300.001 bis 400.000 Euro 1.000 Euro, von 400.001 bis 500.000 Euro 1.250 Euro, von 500.001 bis 650.000 Euro 1.500 Euro, von 650.001 bis 800.000 Euro 2.000 Euro, von 800.001 bis 999.999 Euro 2.500 Euro und ab 1.000.000 Euro 3.000 Euro. Mit dem Rechner auf dieser Seite sehen Sie Ihren Betrag sofort.
Sobald der Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist und unsere Courtage bezahlt wurde, überweisen wir Ihnen Ihre Tippgeberprovision auf Ihr Konto. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen keine Kosten. Eine Provision gibt es dann allerdings auch nicht.
Wer nur gelegentlich einen Tipp gibt, versteuert die Provision als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz. Dafür gilt eine Freigrenze von 256 Euro im Jahr. Da unsere Tippgeberprovision mindestens 500 Euro beträgt, liegt sie über dieser Grenze und ist in voller Höhe steuerpflichtig. Ein Gewerbe brauchen Sie für einen einzelnen Tipp in der Regel nicht. Wer regelmäßig Tipps gibt, sollte das mit seinem Steuerberater klären.
Jede volljährige Person, die von einem geplanten Verkauf erfährt, zum Beispiel als Nachbar, Freund, Verwandter, Kollege, Handwerker oder Hausverwalter. Sie brauchen keine Vorkenntnisse und keine Maklererlaubnis, denn Sie stellen nur den Kontakt her. Die Bewertung, Vermarktung und den Verkauf übernehmen wir. Für die eigene Immobilie kann sich ein Eigentümer keine Tippgeberprovision auszahlen lassen.
Ja. Sprechen Sie vorher mit dem Eigentümer und geben Sie uns seine Kontaktdaten nur, wenn er einverstanden ist. Im Formular fragen wir deshalb zunächst nur nach Ihren eigenen Daten. Im Gespräch klären wir dann gemeinsam, wie wir den Eigentümer am besten ansprechen. Jeder Tipp bleibt vertraulich, und auf Wunsch vermarkten wir die Immobilie diskret ohne öffentliches Inserat.
Ihr Tipp zählt, wenn er uns schriftlich vorliegt, also über das Formular oder per E-Mail. Haben Sie uns angerufen, bestätigen Sie den Tipp danach kurz schriftlich. Außerdem muss der Eigentümer damit einverstanden sein, dass wir ihn kontaktieren. Eigentümer und Immobilie dürfen uns noch nicht bekannt sein, die Immobilie darf noch nicht öffentlich angeboten werden und es darf noch kein anderer Makler beauftragt sein. Die Immobilie sollte im Barnim oder in Oberhavel liegen. Bevor wir den Eigentümer ansprechen, bestätigen wir Ihnen den Tipp schriftlich in einer Tippgebervereinbarung. So ist von Anfang an klar, dass die Provision Ihnen zusteht.